V e r ö f f e n t l i c h u n g s v e r t r a g zwischen Dirk Schäfer und der Universitätsbibliothek Siegen (nachstehend: Bibliothek) § 1 Vertragsgegenstand 1. Vertragsgegenstand ist das Werk mit dem Titel: "Darum machen wir das..." : Pflegeeltern von Kindern mit Behinderung - Deutungsmuster und Bewältigungsstrategien 2. Die Autorin/der Autor versichert, dass sie/er allein berechtigt ist, über die urheberrechtlichen Nutzungsrechte an ihrem/seinem Werk zu verfügen und dass sie/er keine den Rechtseinräumungen dieses Vertrages entgegenstehende Verfügungen getroffen hat. Dies gilt auch für die von der Autorin/vom Autor gelieferten Text- oder Bildvorlagen, deren Nutzungsrechte bei ihr/ihm liegen. § 2 Mehrere Autoren 1. Haben mehrere Autoren gemeinsam ein Werk verfasst, so sind sie Miturheber des Werkes. 2. Die Veröffentlichung des Werks kann daher nur mit Einwilligung und Unterschrift aller Autoren erfolgen. Alternativ kann ein verantwortlicher Herausgeber im Namen aller Autoren unterzeichnen. § 3 Datenübergabe Die Autorin/der Autor übergibt die Daten des zu veröffentlichenden Werkes der Bibliothek in einem geeigneten Format. (Hinweise siehe: http://www.ub.uni-siegen.de/cms/index.php?id=1188) § 4 Rechtseinräumung 1. Die Autorin/der Autor räumt der Bibliothek das Recht ein, das Werk auf ihren eigenen Servern zu vervielfältigen und zu speichern sowie das Werk über das Internet in elektronischer Form zu verbreiten. 2. Die Bibliothek ist berechtigt, das Werk in elektronischer Form an die Deutsche Nationalbibliothek in Frankfurt/M. und Leipzig als nationale Pflichtexemplarbibliothek sowie an andere Archivbibliotheken (z.B. Sondersammelgebietsbibliotheken) weiterzugeben. 3. Inwieweit es der Bibliothek erlaubt ist, Kopien auf Papier oder CD-ROM herzustellen, um Nutzern den Gebrauch gemäß § 53 UrhG zu ermöglichen, erfragen Sie bitte bei der Hochschulschriften und Tauschstelle der Bibliothek. 4. Die Autorin/der Autor überträgt der Bibliothek das Recht zur Konvertierung der Daten ihres/seines Werkes in andere Datenformate, wenn die technische Entwicklung dies erfordert. Dieses Recht gilt auch für die Deutsche Nationalbibliothek und andere Archivbibliotheken. Dem Stand der Technik entsprechend kann derzeit die Beibehaltung ursprünglicher Seitenumbrüche nicht garantiert werden. 5. Die Autorin/der Autor sichert zu, dass die digitale Fassung ihres/seines Werkes mit der gedruckten Fassung vollständig übereinstimmt. Der Autorin/dem Autor bleibt es freigestellt, über ihr/sein Buches anderweitig zu verfügen (z.B. durch die Vergabe einer Creative-Commons-Lizenz), soweit damit keine Einschränkung der in diesem Vertrag genannten Rechte der Bibliothek verbunden ist. § 5 Pflichten der Bibliothek 1. Die Bibliothek verpflichtet sich im Rahmen ihrer technischen und organisatorischen Möglichkeiten, das Werk dauerhaft zu speichern und die Publikation über das Internet zu verbreiten. Die Leiterin / der Leiter der Bibliothek behält sich das Recht vor, eine Veröffentlichung abzulehnen. 2. Die Bibliothek stellt bei Datenmigrationen und Datenkonvertierungen die inhaltliche Integrität der Daten sicher. 3. Die Bibliothek strebt eine durchgehende Verfügbarkeit ihrer Webseiten auf dem von ihr betriebenen Server an. 4. Die Bibliothek ergreift im Rahmen ihrer technischen Möglichkeiten die notwendigen Maßnahmen zur Sicherung der inhaltlichen Unversehrtheit des veröffentlichten Werks im Internet. § 6 Haftung 1. Die Autorin/der Autor bestätigt durch seine Unterschrift, dass eine Veröffentlichung ihres/seines Werkes auf den öffentlich zugänglichen Webseiten der Bibliothek sowie die Einräumung von Nutzungsrechten gem. § 1 dieses Vertrages an die Bibliothek keine Rechte Dritter verletzt; die Autorin/der Autor wird die Bibliothek von etwaigen Ansprüchen Dritter freistellen. 2. Die Bibliothek haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, sie übernimmt keine Haftung oder Gewähr, wenn von dritter Seite das Werk unrechtmäßig heruntergeladen, verändert oder an anderer Stelle ohne Einwilligung der der Autorin/des Autors aufgelegt wird. § 7 Schlussbestimmungen 1. Gerichtsstand ist Siegen; es gilt deutsches Recht. 2. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. 3. Soweit über einen Sachverhalt in diesem Vertrag keine Vereinbarung zwischen den Parteien getroffen worden ist, gelten die gesetzlichen Regelungen.