Schönecker, DieterDieterSchönecker2024-02-262024-02-262024https://dspace.ub.uni-siegen.de/handle/ubsi/2710Es ist bis heute eine Standardinterpretation der §§ 34 und 35 der Tugendlehre, dass Kant darin die teilnehmende Empfindung als indirekte Pflicht beschreibe, die allein der Pflicht der Wohltätigkeit förderlich sei. Diese Interpretation ist, wie schon Melissa Fahmy gezeigt hat, falsch. Ich werde durch textgenaue Analysen die adäquate Lesart weiter bekräftigen und also Kants Teilnehmungs-These entfalten, wonach die praktische Teilnehmung (wie ich sie nennen werde) die direkte Liebespflicht ist, sich frei und vernünftig durch die sympathetischen Gefühle (Mitleid, Mitfreude) zu bestimmen und diese Gefühle zu kommunizieren. Ich werde aber zugleich zeigen, dass Kants Kultivierungs-These (es ist indirekte Pflicht, die sympathetischen Gefühle zu kultivieren) auf die Kultivierung der natürlichen ästhetischen Gefühle im Sinne der humanitas aesthetica bezogen ist, nicht auf die praktischen (rationalisierten) Mitgefühle (humanitas practica). Ich zeige außerdem, dass der Gebrauch dieser Gefühle (so Kants Mittel-These) nicht auf die Pflicht der Wohltätigkeit bezogen ist, sondern dass es die Aufgabe dieser Gefühle ist, im Falle einer nicht hinreichend genuin moralischen Motivation der Pflicht der Teilnehmung dennoch nachzukommen.deAttribution-NonCommercial-NoDerivatives 4.0 Internationalhttp://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/4.0/100 PhilosophieSympathieTeilnehmungSympathySympathie als praktische TeilnehmungSympathy as a practical feeling : an analysis of §§ 34-35 in Kants Doctrine of VirtueOtherurn:nbn:de:hbz:467-27101