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https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:hbz:467-12250
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Spiess_Jugendkriminalitaet_in_Deutschland.pdf | 1.39 MB | Adobe PDF | Öffnen/Anzeigen |
Dokumentart: | Article | Titel: | Jugendkriminalität in Deutschland : zentrale empirische Befunde | AutorInn(en): | Spiess, Gerhard | Institut: | Fakultät II Bildung, Architektur, Künste | Schlagwörter: | Soziale Arbeit, Jugendkriminalität, Kriminalstatistik, Gewalt, Kriminalpolitik | DDC-Sachgruppe: | 300 Sozialwissenschaften, Soziologie, Anthropologie | GHBS-Notation: | ONJ | Erscheinungsjahr: | 2013 | Publikationsjahr: | 2018 | Journal: | SIEGEN:SOZIAL - Analysen, Berichte, Kontroversen (SI:SO) | Auch erschienen: | Siegen:Sozial : Analysen, Berichte, Kontroversen (SI:SO) Jg. 18, H. 2, 2013, S. 4 - 13 | Zusammenfassung: | „Immer jünger, immer brutaler“: Was wissen wir über die Jugendkriminalität - und aus welchen Quellen? Neben spektakulären Einzelfällen ist die jährliche Veröffentlichung der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) durch die Landeskriminalämter und das Bundeskriminalamt regelmäßig Anlass zu Medienberichten über die Entwicklung der Sicherheitslage und die besondere Bedeutung der Jugendkriminalität. Die PKS dokumentiert die Zahl der registrierten Fälle, der als tatverdächtig Registrierten sowie bei sog. Opferdelikten der mutmaßlich Geschädigten. Nicht in der PKS erfasst werden allerdings Straftaten im Straßenverkehr, sog. Staatsschutzdelikte, Strafanzeigen oder -anträge direkt an die Staatsanwaltschaft sowie die von Steuerfahndungsstellen, Zollfahndungsstellen und anderen Verwaltungsbehörden eingeleiteten und dort bzw. bei der Staatanwaltschaft abschließend bearbeiteten Verfahren. So erscheint auch der überwiegende Teil der Ermittlungsverfahren wegen Wirtschaftskriminalität nicht in der PKS. Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) ist eine Anzeigen- und Verdachtsstatistik. Die Prüfung, ob es sich tatsächlich um Kriminalität handelt, obliegt zunächst der Staatsanwaltschaft und abschließend den Gerichten. Um die verschiedenen Selektionsstufen des Prozesses strafrechtlicher Sozialkontrolle von der Anzeigeerstattung bis zur Sanktionierung nachzuvollziehen, müssen deshalb auch die weiteren Justizstatistiken mit herangezogen werden. |
URN: | urn:nbn:de:hbz:467-12250 | URI: | https://dspace.ub.uni-siegen.de/handle/ubsi/1225 | Lizenz: | https://dspace.ub.uni-siegen.de/static/license.txt |
Enthalten in den Sammlungen: | Publikationen aus der Universität Siegen |
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