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Dokumentart: Article
Titel: Rechtliche Perspektive
AutorInn(en): Fröschle, Tobias 
Institut: Fakultät II Bildung, Architektur, Künste 
Schlagwörter: Soziale Arbeit, Rechtsanwendung, Rechtsnormen, Syllogismus, Gesetzsystematik
DDC-Sachgruppe: 340 Recht
GHBS-Notation: QMR
Erscheinungsjahr: 2012
Publikationsjahr: 2018
Journal: SIEGEN:SOZIAL - Analysen, Berichte, Kontroversen (SI:SO) 
Auch erschienen: Siegen:Sozial : Analysen, Berichte, Kontroversen (SI:SO) Jg. 17, H. 2, 2012, S. 52 - 57
Zusammenfassung: 
Die praktische Tätigkeit eines Juristen besteht in der Anwendung des geltenden Rechts auf den Lebenssachverhalt, der seinen „Fall“ bildet. Das beginnt immer mit der Ausgangsfrage: „Wer will was von wem und warum?“ Das konkrete Geschäft der Rechtsanwendung besteht in der Anwendung von Rechtsnormen, mit deren Hilfe aus dem Vorliegen bestimmter tatsächlicher Umstände auf das Eingreifen einer bestimmten Rechtsfolge geschlossen werden kann. Rechtsnormen sind abstrakt-generelle Konditionalsätze. Sie ordnen an, dass aus bestimmten abstrakt formulierten Bedingungen - die wir den Tatbestand der Norm nennen - bestimmte Folgerungen - die wir die Rechtsfolge der Norm nennen - gezogen werden.
URN: urn:nbn:de:hbz:467-12356
URI: https://dspace.ub.uni-siegen.de/handle/ubsi/1235
Lizenz: https://dspace.ub.uni-siegen.de/static/license.txt
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